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Reisetipps für Ihre Reise nach Italien

Tipps für Ihre Autofahrt nach und in Italien

  • Für Reisen nach Italien genügt für deutsche Staatsbürger ein gültiger Personalausweis. Bitte führen Sie die Personal-/Kinderausweise mit sich. Wir bitten ausländische Staatsbürger, sich bei ihrem Konsulat nach den entsprechenden Einreisebedingungen zu erkundigen.
  • Die italienischen, österreichischen und schweizerischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Beim ADAC oder an der jeweiligen Landesgrenze erhalten Sie die Vignetten für Österreich und die Schweiz, alternativ auch im Internet. Italienische Autobahnen werden nach Entfernung abgerechnet.
  • Aktuelle Informationen für die Einreise nach Italien und Ihren Aufenthalt - auch im Zusammenhang mit eventuellen Beschränkungen wegen Corona - finden Sie im Internet, wir empfehlen den ADAC.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen in Italien unbedingt beachten:

Autobahnen

130 km/h, bei Regen 110 km/h,

bei Nebel 50 km/h

Schnellstraßen

110 km/h

Außerorts

90 km/h

   
  • In der Toskana und in Umbrien gibt es extrem viele Geschwindigkeitskontrollen. Fast jedes Dorf hat inzwischen fest installierte Blitzer, hier ist Vorsicht geboten! Vom Falschparken ist in den verkehrsberuhigten Innenstädten ebenfalls dringend abzuraten, es drohen hohe Bußgelder und Kosten fürs Abschleppen.
  • In Italien und Österreich gilt die Pflicht zur Mitnahme von Warnwesten (diese sind z.B. bei allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich). Wer wegen einer Panne oder eines Unfalls liegen bleibt, muss beim Verlassen des Autos die Warnweste anlegen. Es droht sonst ein Bußgeld.
  • Wie in Deutschland gilt auch in Italien Handyverbot am Steuer. Der Fahrer darf nur mit Freisprechanlage telefonieren.
  • Ausserhalb von Dörfern und Städten muß in Italien auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Tanken: An vielen Tankstellen gibt es Zapfsäulen für Selbstbedienung (ital.: „Fai da te“, übersetzt: mach es selbst) und Zapfsäulen mit Service (ital.: „servito“). Selbstbedienung ist in der Regel deutlich günstiger. Es gibt auch viele Tankstellen, die mit Tankautomaten ausgestattet sind, meist zu erkennen an: „aperto 24 ore“, d.h. 24 Stunden geöffnet. Diese Tankautomaten akzeptieren Geldscheine und Kreditkarte.
  • Die Promille-Grenze liegt in Italien bei 0,5 Promille.

Diese Liste wurde von Heidrun Hämmerle erstellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.

Sonstige Tipps für Ihren Aufenthalt in Italien

  • Innerhalb der Europäischen Union (EU) und somit auch in Italien gilt eine einheitliche Notruf-Telefonnummer, die 112.
  • Viele italienische Gemeinden sind dabei, eine Kurtaxe einzuführen. Sollte in dem von Ihnen gebuchten Feriendomizil eine solche anfallen, so wird der Eigentümer vor Ort auf Sie zukommen und diese von Ihnen verlangen.
  • In den Restaurants ist „Pane e coperto“ immer noch weitgehend üblich; es handelt sich um einen Betrag für Gedeck und Brot, der auf der Speisekarte aufgeführt ist.
  • In Bars ist es wesentlich günstiger, seinen Kaffee im Stehen an der Theke zu trinken. Getränke, die am Tisch oder auf der Terrasse serviert werden, sind in der Regel ein Vielfaches teurer.
  • Bitte achten Sie darauf, dass Sie beim Verlassen von Geschäften, Bars, Restaurants und Hotels den Kaufbeleg „Scontrino“ oder „ricevuta fiscale“ mitnehmen, bei einer evtl. Kontrolle durch die Guardia di Finanza müssen Sie diesen vorweisen können, ansonsten droht ein Bussgeld bis zu 150 €.
  • Rauchen in Bars und Restaurants ist in Italien generell verboten.
  • Laut Gesetz dürfen Hunde in der Toskana nicht in geschlossene Restaurants mitgenommen werden.
  • Beim Telefonieren von Italien nach Deutschland muss 0049 vorgewählt werden (die Vorwahl dann ohne 0). Wenn Sie von Deutschland nach Italien telefonieren, muss 0039 vorgewählt werden (die Vorwahl dann mit der 0).
  • Barzahlungen in Höhe von über € 1.000,00 sind in Italien nicht erlaubt. Sollten Sie Ihren Mietpreis vor Ort in bar entrichten und dieser Euro 1000,00 überschreiten, verlangen die Eigentümer in der Regel eine Zahlung in zwei Tranchen.

Diese Liste wurde von Heidrun Hämmerle erstellt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.